Hinter dem Begriff Vorratsdatenspeicherung verbirgt sich eine rechtliche Verpflichtung, für Anbieter von Dienstleistungen, im Bereich Telekommunikation.
In der Bundesrepublik Deutschland muss von diesen jegliche Kommunikation, die in elektronischer Form getätigt wird, registriert und abgespeichert werden.
Weder der Verdacht, noch Hinweise auf eine widerrechtliche Nutzung sind notwendig.
Die dabei gespeicherten Daten und Informationen erlauben eine problemlose Analyse sämtlicher Kommunikationsvorgänge für alle Benutzer von modernen Telekommunikationstechniken.
Mithilfe der Vorratsdatenspeicherung kann ein persönliches Profil anhand des Kommunikationsverhaltens erstellt werden.
Es werden sämtliche Kommunikationsvorgänge der Kunden aller Telekommunikationsdienste für mindestens 6 Monate abgespeichert.
Hiebei sind Telefongespräche, Nachrichten, die per SMS oder Fax versendet werden, sowie der gesamte E-Mail-Verkehr betroffen.
Darüber hinaus wird jede Internetverbindung registriert, wobei die besuchten Websites und andere aufgerufene Inhalte nicht gespeichert werden.
All diese Daten werden auch dann gespeichert wenn es keinen Verdacht oder konkrete Hinweise auf eine Straftat gibt.
Das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" schreibt die Vorratsdatenspeicherung vor.
Das Gesetz trat in Deutschland mit dem 01. Januar des Jahres 2008 in Kraft.