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Als Online-Durchsuchung wird der verdeckte staatliche Zugriff auf fremde informationstechnische Systeme über Kommunikationsnetze bezeichnet. Der Begriff umfasst dabei sowohl
den einmaligen Zugriff (Online-Durchsicht) wie auch eine sich über
einen längeren Zeitraum erstreckende Überwachung.
Als bisher in Deutschland gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte
Methode staatlicher Informationsgewinnung soll die Online-Durchsuchung
im Rahmen der Strafverfolgung, zur polizeilichen Gefahrenabwehr oder zur nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung eingesetzt werden.
Ziel der Online-Durchsuchung soll sein, in Einzelfällen und nach einem richterlichen Beschluss die privaten Computer von tatverdächtigen Schwerstkriminellen zu durchsuchen, um Hinweise auf etwaige kriminelle Netze zu erlangen.
Am 27. Februar 2008 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Regelungen zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig und Online-Durchsuchungen prinzipiell nur unter strengen Auflagen zulässig sind.Kommentare
Dirk12.05.09
schlimmer ;-)
...12.05.09
wie bei der STASI :P
Artikel
Information
Autor: RAF
Kategorie: Recht
Titel: Online-Durchsuchung
Veröffentlicht am: 11.05.09