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Hier finden Sie Artikel zum Thema Lizenzen.
Allgemein ist eine Lizenz eine Erlaubnis, Dinge zu tun, die ohne diese verboten sind. Eine sehr große Rolle spielen Lizenzverträge in Industrie und Handel, um Dritten ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene Marken) unter definierten Bedingungen einzuräumen. Gegenstand einer Lizenz können auch staatlich erteilte Sonderrechte sein, zum Beispiel in der DDR die Spielerlaubnis für Musiker oder die UMTS-Mobilfunkrechte. Der Begriff findet auch im allgemeinen Sprachgebrauch häufige Verwendung. So z. B. bei der „Lizenz zum Töten“ des fiktiven Agenten James Bond. Das zugehörige Verb lautet lizenzieren und hat die Bedeutung „eine Lizenz erteilen“. Missverstehender Weise spricht man aber auch von lizenzieren, wenn man eine Lizenz beantragt oder erwirbt, beispielsweise in der Wendung „eine Software lizenzieren“ (gemeint ist: „sich eine Software lizenzieren lassen“). Die Schreibweise lizensieren ist ein häufiger Rechtschreibfehler im Deutschen. Umgangssprachlich werden im Deutschen auch Betriebszeugnisse und Berechtigungsscheine als „Lizenzen“ bezeichnet. Häufig liegt das an einer fehlerhaften Übersetzung des englischen Wortes „licence“. So ist zum Beispiel die englische driving licence keine Lizenz, sondern ein Berechtigungsschein (Führerschein und Fahrerlaubnis), wie auch die „Privatpilotenlizenz“ (Privatpilotenschein) und die „Amateurfunklizenz“ (Amateurfunkzeugnis).
Autor: Anwalt
Publiziert am: 15.07.09
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